Postgebühren

Stand 1945

 

 

 

 

 

 

  stgebühren 1945

 

Inland : Nach Böhmen und Mähren gelten für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen, Päckchen, Wertbriefe sowie für die Eilzustellung die innerdeutschen Gebühren.

Briefe im Ortsverkehr bis 20 g 8 Rpf., über 20-250 g 16 Rpf., über 250-500 g 20 Rpf., über 500-1000 g 30 Rpf.; im Fernverkehr bis 20 g 12 Rpf., über 20-250 g 24 Rpf., über 250-500 g 40 Rpf., über 500 bis 1000 g 60 Rpf.

Postkarten im Ortsverkehr 5 Rpf.; im Fernverkehr 6 Rpf.

Drucksachen bis 20 g 3 Rpf., über 20-50 g 4 Rpf., über 50 -100 g 8 Rpf., über 100-250 g 15 Rpf., über 250-500 g 30 Rpf.

Den unter Umschlag versandten Drucksachen dürfen auch kleine Muster beigelegt werden (Glückwunsch-, Ansichts- und ähnliche Karten, auf denen kleine Stickmuster oder künstliche Blumen angebracht sind).

Geschäftspapiere und Mischsendungen bis 100 g 8 Rpf., über 100-250 g 15 Rpf., über 250-500 g 30 Rpf.

Warenproben bis 100 g 8 Rpf., über 100-250 g 15 Rpf., über 250-500 g 30 Rpf.

Päckchen (Aufschrift: Päckchen) bis 2 kg 40 Rpf.

Wertbriefe. 1. Gebühr für einen gewöhnlichen Brief, 2. die Ver­sicherungsgebühr für je 500 RM. der Wertangabe 10 Rpf., 3. die Be­handlungsgebühr bis 100 RM. Wertangabe einschließlich 40 Rpf., über 100 Reichsmark 50 Rpf.

Wertpakete. 1. Gebühr für ein gewöhnliches Paket, 2, die Versicherungsgebühr für je 500 RM. der Wertangabe 10 Rpf., 3. die Behandlungsgebühr für versiegelte Wertpakete bis 100 RM. Wertangabe einschließlich 40 Rpf., über 100 RM. 50 Rpf. Für unversiegelte Wertpakete (zulässig bis 500 RM.) 10 Rpf. Zuschlag.

Postscheckverkehr. Einzahlungen mit Zahlkarte bis 10 RM. 10 Rpf.; über 10-25 RM. 15 Rpf., über 25-100 RM. 20 Rpf., über 100-250 RM. 25 Rpf., über 250-500 ÜM. 30 Rpf., über 500-750 RM. 40 Rpf., über 750-1000 RM. 50 Rpf., über 1000-1250 RM. 60 Rpf., über 1250-1500 RM. 70 Rpf.,  über 1500-17501M. 80 Rpf.,über 1750-2000 RM. 90 Rpf., über 2000 RM. (unbeschränkt) 1,- RM.

Postreisescheckhefte (bis 2500 RM.) 1,-

Postanweisungen (Meistbetrag 1000 RM.) bis 10 RM. 20 Rpf., über 10-25 RM. 30 Rpf., über 25-100 RM. 40 Rpf., über 100-250 RM. 60 Rpf., über 250-500 RM. 80 Rpf., über 500-750 RM. 1,- RM., über 750-1000 RM. 1,20 RM.

Telegraphische Postanweisungen bis 25 RM. 2,50 RM., über 25-100 RM. 3,- RM., über 100-250 RM. 3,50 RM., über 250-500 RM. 4,- RM., über 500-750 RM. 4,50 RM:, über, 750-1000 RM. 5,- RM., für jede weiteren 250 RM. oder einen Teil davon mehr, 1,- RM.

Telegramme im Ortsverkehr und für Pressetelegramme für jedes Wort (Mindestberechnung 10 Wörter) 8 Rpf.

Brief-Telegramme für jedes Wort 5 Rpf. Blitztelegramme für jedes Wort 1,50 RM.

Telegramme im Inlandsverkehr für jedes Wort (Mindestberechnung 10 Wörter) 15 Rpf., dringende Telegramme im Ortsverkehr 16 Rpf., im Fernverkehr 30 Rpf.

Nebengebühren. Einschreiben (für alle Postsendungen) 30 Rpf. Rückscheingebühr 30 Rpf., falls nachträglich verlangt 40 Rpf. Eilbestellgebühr (bei Vorausbezahlung). 1. für Briefsendungen im Ortzustellbereich 40 Rpf., im Landzustellbereich 80 Rpf., für Pakete im Ortzustellbereich 60 Rpf., im Landzustellbereich 1,20 RM.

Nachnahmesendungen besondere Vorzeigegebühr von 20 Rpf.

Postaufträge, wie Einschreibebriefe, dazu 20 Rpf.

P a k e t e (Meistgewicht 20 kg).

 

1. Zone

bis 75 km

2. Zone

76 – 150 km

3. Zone

151 – 375 km

4. Zone

376 – 750 km

5. Zone

über 750 km

bis 5 kg

6 kg

7 kg

8 kg

9 kg

10 kg

11 kg

12 kg

13 kg

14 kg

15 kg

16 kg

17 kg

18 kg

19 kg

20 kg

0,30

0,35

0,40

0,45

0,50

0,55

0,65

0,75

0,85

0,95

1,05

1,15

1,25

1,35

1,45

1,55

0,40

0,50

0,60

0,70

0,80

0,90

1,05

1,20

1,35

1,50

1,65

1,80

1,95

2,10

2,25

2,40

0,60

0,80

1,00

1,20

1,40

1,60

1,80

2,00

2,20

2,40

2,60

2,80

3,00

3,20

3,40

3,60

0,60

0,90

1,20

1,50

1,80

2,10

2,35

2,60

2,85

3,10

3,35

3,60

3,85

4,10

4,35

4,60

0,60

1,00

1,40

1,80

2,30

2,60

2,90

3,20

3,50

3,80

4,10

4,40

4,70

5,00

5,30

5,60

 

Im Paketverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Reich wird die Gebühr der jeweilig nächstniedrigeren Zone in Ansatz gebracht.

Gebühr für dringende Pakete neben der gewöhnlichen Paketgebühr 1,- RM.

Expressgut

Mindestfracht: 0,40 RM                                                                                           Mindestgewicht: 5 kg

km

5 kg

RM.

10 kg

RM.

15 kg

RM.

20 kg

RM.

30 kg

RM.

40 kg

RM.

50 kg

RM.

Über 50 kg

Je 10 kg

1 – 15

16 – 30

31 – 50

51 – 110

111 – 130

131 – 200

201 – 250

251 – 300

301 – 350

351 – 400

401 – 450

451 – 900

über 900

0,40

0,40

0,40

0,40

0,50

0,50

0,60

0,70

0,80

0,90

1,00

1,10

1,40

0,50

0,50

0,50

0,50

0,80

0,80

1,20

1,40

1,40

1,40

1,40

1,90

2,40

0,50

0,60

0,70

0,75

1,20

1,20

1,80

2,10

2,10

2,10

2,10

2,90

3,60

0,50

0,70

0,90

1,00

1,50

1,60

2,40

2,70

2,80

2,80

2,80

3,80

4,80

0,75

1,10

1,40

1,50

2,30

2,40

3,60

4,10

4,20

4,20

4,20

5,70

7,20

1,00

1,40

1,80

2,00

3,00

3,20

4,80

5,40

5,60

5,60

5,60

7,60

9,60

1,30

1,80

2,30

2,50

3,80

4,00

6,00

6,80

7,00

7,00

7,00

9,50

12,00

0,25

0,35

0,45

0,50

0,75

0,80

1,20

1,35

1,40

1,40

1,40

1,90

2,40

Fernsprechgebühren

Ortsgespräch bei Hauptanschlüssen und öffentlichen Sprechstellen         10 Rpf.

Ferngespräche:            1. bis 5 km: Ortsgesprächgebühr.

  • gewöhnliches Dreiminutengespräch.

                                                                               in der Zeit von:

Bei einer Entfernung

8:00 bis 19:00 Uhr

19:00 bis 8:00 Uhr

bis 15 km

30 Rpf

bis 25 km

40 Rpf

2/3 der Gebühr

bis 50 km

60 Rpf

Für die Zeit

bis 75 km

90 Rpf

Von 8:00 bis 19:00 Uhr

bis 100 km

1,20 RM

über 100 km für je 100 km mehr

30 Rpf

über 600 km

3,00 RM

b) jede überschießende Minute ein Drittel der Gebühren unter a).

Postüberweisung und Scheckverkehr

Zur Teilnahme am Postüberweisungs- und Scheckverkehr wird jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf ihren Antrag zugelassen. Der Antrag kann bei einem Postscheckamt oder einer Postanstalt gestellt werden. Auf jedes Konto muß eine Stammeinlage eingezahlt werden. Jedes Postscheckamt führt eine Liste der Kontoinhaber. Die Höhe des Guthabens eines Kontos unterliegt keiner Beschränkung. - Einzahlungen auf ein Postscheckkonto können bewirkt werden: a) mittels Zahlkarte bei jeder Postanstalt und jedem Postscheckamt, b) mittels Postanweisung bei jeder Postanstalt. c) mittels Überweisung von einem anderen Postscheckkonto. - Mit Zahlkarte, können auf einem Postscheckamt Geldbeträge sowohl vom Kontoinhaber als auch von jeder anderen Person eingezahlt werden. Der eingezahlte Betrag wird von dem in der Zahlkarte angegebenen Postscheckkonto gutgeschrieben. Das Postscheckamt übersendet nach der Gutschrift dem Kontoinhaber den Abschnitt der Zahlkarte. Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben in beliebigen Teilbeträgen jederzeit verfügen, und zwar a) durch Überweisung auf ein anderes Postscheckkonto, b) mittels Schecks. Zu Überweisungen und Schecks dürfen nur Formulare benutzt werden, die vom Postscheckamt bezogen worden sind. Die Scheckformulare sind in Heften zu 50 Stück zu haben. Der Aussteller hat die Überweisung an das Postscheckamt zu senden, bei welchem das Konto geführt wird.

Eisenbahngebühren

Einheitssätze je 1 km

1. Kl. 8,7 Rpf.,            2. Kl. 5,8 Rpf.,            3. KI. 4 Rpf.

1. Zuschläge für Eilzüge:

 

1. Zone
2. Zone
3. Zone
4. Zone
5.Zone

bis 75 km

76-150 km

151-225 km

226-300 km

über 300 km

2.Klasse 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50

3.Klasse

0,25

0,50

0,75

1,00

1,25

2. Zuschläge für Schnellzüge:

I. – III. Zone

IV. Zone

V. Zone

1. Klasse
3,00
4,00
5,00
2. Klasse
3,00
4,00
5,00

3. Klasse

1,50

2,00

2,50

Der Fernschnellzugzuschlag, der neben den Zuschlägen unter2. erhoben wird, beträgt für FD-Züge und die mit FDt bezeichneten Schnelltriebwagen:

bis 300 km für 1. und 2. Kl. 2,- RM., für 3. Kl. 1,- RM.,

über 300 km für 1. und 2. KI. 3,- RM., für 3. Kl. 1,50 RM.

Beim Übergang in eine höhere Wagenklasse ist für die Strecke, welche die höhere Wagenklasse beansprucht wird, der Unterschied Fahrpreise der betreffenden Klassen und bei Eil- und Schnellzügen die ergebende Differenz des Eil- bzw. Schnellzugzuschlages nachzuzahlen.

Kinder bis zum vollendeten 10. Jahre werden zum halben Preise, bis zum 4. Jahre frei befördert.

 

 

 

 

 

 

   

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